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Vergleich · DSL & Glasfaser

DSL, Kabel und Glasfaser vergleichen

Welche Technik du bekommst, hängt von deiner Adresse ab. Hier steht, wie du eine passende Geschwindigkeit findest und welche Rechte du bei Vertrag, Wechsel und Umzug hast.

Höchstens 24 Monate LaufzeitDanach monatlich kündbarEigener Router erlaubt
Stand 07.10.2026

Bevor du vergleichst

Leg deinen Vertrag oder die letzte Rechnung bereit. Diese Punkte solltest du kennen:

  • Deine genaue Adresse mit Hausnummer, denn davon hängt die verfügbare Technik ab
  • Wann deine Mindestlaufzeit endet und welche Kündigungsfrist gilt
  • Welche Geschwindigkeit du brauchst, im Download und im Upload
  • Ob du deine Festnetznummer behalten willst

Wechsel ohne lange Pause

Beim Anbieterwechsel darf dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfallen.

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Das Wichtigste in Kürze

24 MonateHöchstens so lange darf die Mindestlaufzeit sein
1 MonatKündigungsfrist nach Ablauf der Mindestlaufzeit
1 ArbeitstagLängste erlaubte Unterbrechung beim Anbieterwechsel

Für Internet- und Telefonverträge gilt das Telekommunikationsgesetz (TKG). Es schützt dich vor langen Laufzeiten und regelt, was bei Wechsel, Umzug und Störungen passiert. Vor dem Abschluss bekommst du eine Vertragszusammenfassung (§ 54 Abs. 3 TKG). Darin stehen unter anderem Preis, Laufzeit und die zugesagten Geschwindigkeiten.

DSL, Kabel und Glasfaser im Vergleich

TechnikSo funktioniert esGut zu wissen
DSL und VDSLDaten laufen über die Telefonleitung aus Kupfer. Bei VDSL (auch FTTC genannt) liegt Glasfaser bis zum Verteilerkasten an der Straße, danach Kupfer.Fast überall verfügbar. Je weiter der Verteiler entfernt ist, desto langsamer. Der Upload ist eher gering.
KabelDaten laufen über den Anschluss für Kabelfernsehen.Hohe Download-Geschwindigkeiten möglich. Du teilst die Leitung mit Nachbarn. Abends kann es langsamer werden.
Glasfaser (FTTH)Glasfaser reicht bis in die Wohnung.Sehr hohe Geschwindigkeit, auch im Upload. Noch nicht überall verfügbar. Für den Anschluss im Haus braucht es meist die Zustimmung des Eigentümers.

Oft sind an einer Adresse mehrere Techniken verfügbar. Dann lohnt sich ein Blick auf alle, nicht nur auf die bisherige. Steht in einem Angebot „Glasfaser“, frag nach: Reicht die Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) oder nur bis zum Verteilerkasten (VDSL)?

Welche Geschwindigkeit passt zu dir?

Die Geschwindigkeit wird in Mbit/s angegeben (Megabit pro Sekunde). Wie viel du brauchst, hängt davon ab, wie viele Menschen gleichzeitig online sind und wofür. Die Tabelle ist nur eine grobe Orientierung, keine feste Regel.

NutzungGrobe Orientierung
1 bis 2 Personen: Surfen, E-Mail, Musik, ab und zu VideoEin kleiner Tarif reicht oft, etwa bis 50 Mbit/s
2 bis 4 Personen: Streaming in HD, Homeoffice, VideokonferenzenEher ein mittlerer Tarif, etwa um 100 Mbit/s
Viele Geräte: mehrere Streams in 4K, Online-Spiele, große DownloadsEher ein schneller Tarif, etwa ab 250 Mbit/s

Für Videokonferenzen und das Hochladen von Dateien zählt auch der Upload. Ein schneller Tarif bringt wenig, wenn dein WLAN oder alte Geräte bremsen. Achte im Vertrag auf die „normalerweise zur Verfügung stehende“ Geschwindigkeit. Sie ist oft niedriger als der Höchstwert in der Werbung.

Vertragsregeln nach dem TKG

  • Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate. Anbieter müssen auch einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten anbieten (§ 56 TKG).
  • Nach der Mindestlaufzeit: Der Vertrag läuft weiter. Du kannst aber jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG).
  • Widerruf: Hast du online oder am Telefon abgeschlossen, kannst du 14 Tage lang widerrufen.
  • Kündigung: Bei Verträgen ab Oktober 2016 reicht die Textform, also auch eine E-Mail. Hast du online abgeschlossen, muss der Anbieter einen Kündigungsbutton anbieten. Heb einen Nachweis über den Zugang auf.

Nie wieder eine Frist verpassen

Der Fristen-Wecker rechnet aus, bis wann deine Kündigung ankommen muss, und legt dir die Erinnerung in den Kalender.

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Anbieterwechsel ohne Ausfall

Den Wechsel beauftragst du beim neuen Anbieter, auf Wunsch mit Mitnahme deiner Festnetznummer. Am einfachsten ist es, wenn er auch die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt. Die beiden stimmen dann den Termin für die Umschaltung ab.

Der alte Anbieter muss dich weiter versorgen, bis der Wechsel technisch klappt. Die Unterbrechung darf höchstens einen Arbeitstag dauern (§ 59 TKG). Dauert sie länger, steht dir eine Entschädigung zu. Für jeden weiteren Arbeitstag sind es 10 € oder 20 % des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist.

Ist dein Vertrag dabei schon beendet, zahlst du für diese Zeit nur die Hälfte der vereinbarten Entgelte für den Anschluss. Das gilt nicht, wenn du die Verzögerung selbst verursacht hast. Deine Festnetznummer nimmst du kostenlos mit.

Umzug mit Internetvertrag

Ziehst du um, nimmst du deinen Vertrag mit. Kann der Anbieter an der neuen Adresse liefern, läuft der Vertrag dort weiter. Eine neue Mindestlaufzeit beginnt dadurch nicht. Kann er dort nicht liefern, darfst du mit 1 Monat Frist kündigen (§ 60 TKG).

Tipp: Melde den Umzug früh und frag, welche Leistung an der neuen Adresse möglich ist. Lass dir die Antwort schriftlich geben.

Zu langsam oder gestört?

Ist dein Internet dauerhaft deutlich langsamer als vereinbart, darfst du das Entgelt mindern, also weniger zahlen. Du kannst auch fristlos kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Den Nachweis führst du mit der kostenlosen Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Fällt das Internet ganz aus, muss der Anbieter die Störung schnell beheben. Ab dem 3. Kalendertag nach deiner Störungsmeldung steht dir eine Entschädigung zu (§ 58 TKG). Wie du misst, was du schreibst und welche Beträge gelten, steht im Ratgeber Internet zu langsam.

Routerfreiheit

Seit August 2016 darfst du in Deutschland einen eigenen Router nutzen (Routerfreiheit). Der Anbieter muss dir die Zugangsdaten dafür geben. Du musst also kein Gerät vom Anbieter mieten oder kaufen.

Ein eigener Router kann sinnvoll sein, wenn du besseres WLAN oder mehr Funktionen willst. Dann kümmerst du dich aber selbst um Einrichtung und Updates. Bei Problemen mit fremden Geräten hilft der Anbieter oft nur eingeschränkt.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei DSL, Kabel und Glasfaser?

Während der Mindestlaufzeit kannst du zum Ende der Laufzeit kündigen. Danach geht es jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist. Ausnahmen gelten zum Beispiel beim Umzug oder bei dauerhaft zu langsamem Internet.

Wie lange darf das Internet beim Anbieterwechsel ausfallen?

Höchstens einen Arbeitstag. Dauert es länger, bekommst du eine Entschädigung. Je weiterem Arbeitstag sind es 10 € oder 20 % des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist.

Was passiert mit meinem Internetvertrag beim Umzug?

Kann der Anbieter an der neuen Adresse liefern, läuft der Vertrag ohne neue Mindestlaufzeit weiter. Kann er es nicht, darfst du mit 1 Monat Frist kündigen.

Ist Glasfaser immer besser als DSL?

Glasfaser bis in die Wohnung ist technisch am leistungsfähigsten, vor allem im Upload. Ob du das brauchst, hängt von deiner Nutzung ab. Für Surfen und Streaming reicht oft auch DSL oder Kabel.

Muss ich den Router vom Anbieter nehmen?

Nein. Wegen der Routerfreiheit darfst du ein eigenes Gerät nutzen. Der Anbieter muss dir die Zugangsdaten geben.

Berät mich Volsaro, welchen Tarif ich nehmen soll?

Nein. Volsaro erklärt allgemein, worauf es ankommt, und zeigt Vergleichsrechner von Partnern. Welche Anschlüsse an deiner Adresse möglich sind, zeigen dir die Anbieter.

Stand: 07.10.2026. Volsaro gibt allgemeine Informationen und berät nicht zu einzelnen Verträgen. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. So vergleichen wir · Fehler gefunden? Schreib uns.