Das Wichtigste in Kürze
Schau zuerst in deinen Vertrag oder in dein Kundenkonto. Dort stehen Beginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Oft siehst du dort auch das frühestmögliche Vertragsende.
Welche Fristen gelten?
Für Handyverträge gilt das Telekommunikationsgesetz (TKG). Seit dem 1.12.2021 gelten diese Regeln:
- Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate. In dieser Zeit kannst du nur zum Ende der Laufzeit kündigen.
- Nach der Mindestlaufzeit: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit weiter. Du kannst jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG).
- Kurze Verträge: Anbieter müssen auch Verträge mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 TKG).
Früher verlängerten sich Handyverträge oft automatisch um weitere 12 Monate. Das ist vorbei. Heute kannst du jeden Handyvertrag nach der Mindestlaufzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Das gilt auch, wenn du ihn vor Dezember 2021 abgeschlossen hast.
Vielleicht hast du vom 1.3.2022 gehört. Seitdem gilt eine ähnliche Regel für viele andere Verträge, zum Beispiel für Strom, Gas oder das Fitnessstudio. Für Handy-, Internet- und Festnetzverträge galt sie durch das TKG schon vorher.
Kündigungsbutton nutzen
Seit 1.7.2022 gilt: Hast du online abgeschlossen, muss der Anbieter einen Kündigungsbutton auf seiner Website anbieten (§ 312k BGB). Er ist zum Beispiel mit „Verträge hier kündigen“ beschriftet. Du gibst deine Daten ein und bestätigst die Kündigung.
Danach bekommst du eine Bestätigung per E-Mail. Mach vor dem Absenden einen Screenshot und speichere die Bestätigung. So kannst du später belegen, wann du gekündigt hast.
Form und Zugang
Statt über den Button kannst du auch per E-Mail, Brief oder Fax kündigen. Bei Verträgen ab Oktober 2016 reicht die Textform, also auch eine E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB). Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Anbieter ankommt. Es zählt der Zugang, nicht das Absenden.
- Heb eine Eingangsbestätigung, den Beleg eines Einschreibens oder ein Fax-Protokoll auf.
- Nenne Name, Anschrift, Kundennummer und Rufnummer. Dann kann der Anbieter den Vertrag eindeutig zuordnen.
- Bitte um eine Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes.
- Kündige nicht nur am Telefon. Ein Anruf lässt sich später schwer beweisen.
Nie wieder eine Frist verpassen
Der Fristen-Wecker rechnet aus, bis wann deine Kündigung ankommen muss, und legt dir die Erinnerung in den Kalender.
Rufnummer mitnehmen: Schritt für Schritt
- Neuen Tarif wählen. Gib beim Abschluss an, dass du deine Nummer mitnehmen willst. Den Auftrag erteilst du beim neuen Anbieter.
- Daten genau angeben. Name, Geburtsdatum und Rufnummer müssen genau so sein wie beim alten Anbieter. Sonst kann die Mitnahme scheitern.
- Zeitpunkt wählen. Die Mitnahme geht jederzeit, auch vor dem Vertragsende. Der alte Vertrag läuft dann bis zum Ende weiter und kostet weiter Geld. Hast du schon gekündigt, kannst du die Mitnahme noch bis zu einem Monat nach Vertragsende verlangen.
- Umschaltung abwarten. Der neue Anbieter nennt dir den Termin. Die technische Umschaltung darf höchstens einen Arbeitstag dauern. Hat die alte SIM keinen Empfang mehr, legst du die neue ein.
- Testen. Prüfe Anrufe und SMS mit der neuen SIM. Die Mitnahme selbst ist kostenlos.
Frist im Blick behalten: Verlangst du die Mitnahme nicht bis spätestens einen Monat nach Vertragsende, kann deine Nummer verloren gehen. Kläre die Mitnahme deshalb am besten vor dem Vertragsende.
Musterkündigung
Diese Vorlage kannst du per E-Mail, Brief oder Fax schicken. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern.
Nach 24 Monaten: auf SIM-only wechseln
Hast du einen Vertrag mit Handy, steckt im Monatspreis oft ein Anteil für das Gerät. Nach der Mindestlaufzeit ist das Handy meist abbezahlt. Der Monatspreis sinkt aber oft nicht von allein. Ein Wechsel auf einen SIM-only-Tarif lohnt sich dann oft.
- Frag zuerst bei deinem Anbieter nach einem günstigeren Tarif ohne Handy. Achte darauf, ob dabei eine neue Mindestlaufzeit beginnt.
- Vergleiche mit SIM-only-Tarifen anderer Anbieter. Deine Nummer nimmst du kostenlos mit.
- Monatlich kündbare Tarife sind flexibler als Verträge mit 24 Monaten Laufzeit.
Hast du das Handy über einen eigenen Ratenvertrag gekauft, laufen die Raten meist weiter, auch wenn du den Tarif wechselst. Prüfe in deinen Unterlagen, wann die letzte Rate fällig ist.
Prepaid kündigen
Prepaid-Tarife haben meist keine Mindestlaufzeit. Du kannst sie in der Regel jederzeit oder mit kurzer Frist kündigen. Die genaue Frist steht in den Bedingungen.
Kündige trotzdem ausdrücklich, wenn du die Karte nicht mehr brauchst. Manche Tarife buchen sonst weiter Pakete vom Guthaben ab. Hast du noch Guthaben, fordere beim Anbieter die Auszahlung an. Deine Nummer kannst du auch bei Prepaid kostenlos mitnehmen.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Handyvertrag?
Während der Mindestlaufzeit gilt die Frist aus deinem Vertrag zum Ende der Laufzeit. Danach kannst du jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist kündigen.
Kann ich meinen Handyvertrag per E-Mail kündigen?
Ja, bei Verträgen ab Oktober 2016 reicht die Textform. Hast du online abgeschlossen, kannst du auch den Kündigungsbutton nutzen. Heb die Eingangsbestätigung auf.
Kann ich meine Nummer mitnehmen, wenn ich schon gekündigt habe?
Ja. Du kannst die Mitnahme noch bis zu einem Monat nach Vertragsende verlangen. Den Auftrag gibst du beim neuen Anbieter.
Was passiert, wenn meine Kündigung zu spät ankommt?
Dann endet der Vertrag nicht zum geplanten Termin. Nach der Mindestlaufzeit gilt aber höchstens 1 Monat Frist. Der Vertrag endet dann spätestens einen Monat nach Zugang deiner Kündigung.
Was tun, wenn keine Kündigungsbestätigung kommt?
Frag beim Anbieter nach. Schick die Kündigung im Zweifel noch einmal, zum Beispiel per Einschreiben. Wichtig ist, dass du den Zugang belegen kannst. Hilfe bekommst du auch bei den Verbraucherzentralen.
Muss ich eine Prepaid-Karte kündigen?
Das ist sinnvoll, wenn du sie nicht mehr nutzt. Manche Tarife buchen sonst weiter Pakete vom Guthaben ab. Fordere ein Restguthaben beim Anbieter an.
Stand: 07.10.2026. Volsaro gibt allgemeine Informationen und berät nicht zu einzelnen Verträgen. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. So vergleichen wir · Fehler gefunden? Schreib uns.