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Vergleich · Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung vergleichen

Die meisten Verträge enden am 31.12. Wer wechseln will, muss bis zum 30.11. kündigen. Hier steht, worauf es beim Vergleich ankommt und wie der Wechsel ohne Lücke klappt.

Stichtag 30.11.SF-Klasse wird mitgenommenSonderkündigung bei Beitragserhöhung
Stand 07.10.2026

Bevor du vergleichst

Leg deinen Versicherungsschein und den Fahrzeugschein bereit. Diese Angaben fragt jeder Rechner ab:

  • Deine Schadenfreiheitsklasse für Haftpflicht und Vollkasko
  • HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein (Felder 2.1 und 2.2) und die Erstzulassung
  • Wie viele Kilometer du im Jahr fährst und wer außer dir fährt
  • Wann dein Vertrag endet, meistens am 31.12.

Stichtag 30.11.

Endet dein Vertrag am 31.12., muss die Kündigung spätestens am 30.11. beim Versicherer sein.

Frist im Wecker speichern

Das Wichtigste in Kürze

30.11.Stichtag für Verträge, die am 31.12. enden (Kündigung muss ankommen)
1 MonatKündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres
1 MonatZeit für die Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht für jedes zugelassene Auto. Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und zahlen Schäden am eigenen Auto. Die Beiträge für dasselbe Auto können sich zwischen den Versicherern deutlich unterscheiden. Deshalb lohnt sich ein Vergleich jedes Jahr im Herbst.

So wechselst du in fünf Schritten

  1. Versicherungsschein prüfen. Dort stehen Ablauf des Vertrags, Schadenfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung und Beitrag. Endet das Versicherungsjahr nicht am 31.12., gilt dein eigenes Datum.
  2. Gleiche Leistungen vergleichen. Vergleiche nur Tarife mit mindestens den Leistungen, die du heute hast. Ein günstiger Beitrag hilft nicht, wenn im Schadensfall etwas fehlt.
  3. Neuen Vertrag abschließen. Lass den neuen Vertrag am Tag nach dem Ende des alten beginnen, meistens am 1.1. So bist du lückenlos versichert.
  4. Alten Vertrag kündigen. Die Kündigung muss bis zum Stichtag beim Versicherer eingehen. Es zählt der Zugang, nicht das Absenden.
  5. Bestätigung aufheben. Der alte Versicherer bestätigt die Kündigung. Der neue fragt deine Schadenfreiheitsklasse dort ab.

Nie wieder eine Frist verpassen

Der Fristen-Wecker rechnet aus, bis wann deine Kündigung ankommen muss, und legt dir die Erinnerung in den Kalender.

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Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht

Neben der normalen Kündigung zum Jahresende gibt es Anlässe, zu denen du auch mitten im Jahr aus dem Vertrag kommst.

AnlassFristGut zu wissen
Ende des Versicherungsjahres1 Monat vorherBei Ablauf am 31.12. muss die Kündigung bis zum 30.11. ankommen.
Beitragserhöhung ohne mehr Leistung1 Monat nach Zugang der MitteilungGilt zum Beispiel, wenn der Tarif teurer wird oder sich Typ- oder Regionalklasse ändern. Nicht bei Rückstufung nach einem eigenen Unfall.
Nach einem Schaden1 Monat nach Abschluss der RegulierungDas Recht haben du und der Versicherer.
Verkauf des AutosVertrag geht auf den Käufer überDer Käufer kann den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Melde den Verkauf deinem Versicherer.
Neues AutokeineFür ein neues Fahrzeug kannst du den Versicherer frei wählen und deine SF-Klasse mitnehmen.

Form der Kündigung: Bei Verträgen ab Oktober 2016 reicht meistens die Textform, also auch eine E-Mail. Wurde der Vertrag online geschlossen, muss der Versicherer einen Kündigungsbutton anbieten. Wichtig ist, dass du den Zugang belegen kannst. Bewahre die Eingangsbestätigung auf.

Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

BausteinZahlt zum BeispielFür wen
HaftpflichtSchäden an anderen Autos, Personen und Sachen, die du verursachstPflicht für jedes Auto
TeilkaskoDiebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Zusammenstoß mit Wild, oft auch MarderbissFür Autos, deren Wert sich noch lohnt
VollkaskoAlles aus der Teilkasko plus selbst verschuldete Unfälle und VandalismusFür neue oder teure Autos, bei Kredit oder Leasing oft verlangt

Die gesetzliche Mindestdeckung der Haftpflicht ist für schwere Unfälle knapp. Verbraucherschützer raten zu einer pauschalen Deckung von 100 Millionen Euro. Die meisten Tarife bieten das ohne großen Aufpreis.

Was deinen Beitrag bestimmt

  • Schadenfreiheitsklasse: Je länger du ohne Schaden fährst, desto niedriger ist der Beitrag für Haftpflicht und Vollkasko.
  • Typklasse und Regionalklasse: Sie hängen vom Automodell und vom Zulassungsbezirk ab. Der Versicherungsverband GDV ermittelt sie jedes Jahr neu.
  • Fahrleistung und Fahrerkreis: Weniger Kilometer und wenige, erfahrene Fahrer senken den Beitrag.
  • Selbstbeteiligung: Ein höherer Eigenanteil im Schadensfall macht den Beitrag günstiger.
  • Werkstattbindung: Du lässt Schäden in einer Partnerwerkstatt reparieren und zahlst dafür weniger.
  • Zahlweise: Jährliche Zahlung ist oft günstiger als monatliche Raten.

Darauf solltest du achten

Nicht nur auf den Preis schauen. Prüfe vor dem Abschluss, ob der neue Tarif mindestens dasselbe leistet wie dein alter. Diese Punkte fehlen in günstigen Tarifen oft:

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, zum Beispiel bei einer übersehenen roten Ampel
  • Marderbiss mit Folgeschäden, nicht nur die angebissenen Kabel
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art, nicht nur mit Haarwild
  • Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in den ersten Jahren bei neuen Autos
  • Bei Leasing oder Kredit: Ausgleich der Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Endet dein Versicherungsjahr am 31.12., muss die Kündigung spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Ein anderes Ablaufdatum steht in deinem Versicherungsschein. Die Frist ist dann ein Monat vor diesem Datum.

Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?

Ja. Der neue Versicherer fragt deine Schadenfreiheitsklasse beim bisherigen Versicherer ab. Du musst dafür nichts tun.

Darf ich nach einer Beitragserhöhung sofort kündigen?

Ja, wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich die Leistung verbessert. Du hast dafür einen Monat Zeit ab Zugang der Mitteilung. Das gilt nicht, wenn der Beitrag nur steigt, weil du nach einem eigenen Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurdest.

Was ist eine eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung brauchst du bei der Zulassung eines Autos. Du bekommst sie vom neuen Versicherer, meist direkt nach dem Antrag.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Bei Verträgen ab Oktober 2016 reicht in der Regel die Textform, also auch eine E-Mail. Hast du online abgeschlossen, findest du beim Versicherer einen Kündigungsbutton. Heb die Eingangsbestätigung auf.

Berät mich Volsaro, welche Versicherung ich nehmen soll?

Nein. Volsaro erklärt allgemein, worauf es ankommt, und zeigt Vergleichsrechner von Partnern mit Erlaubnis. Eine persönliche Beratung bekommst du bei einem Versicherungsmakler oder einer Verbraucherzentrale.

Stand: 07.10.2026. Volsaro gibt allgemeine Informationen und berät nicht zu einzelnen Verträgen. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. So vergleichen wir · Fehler gefunden? Schreib uns.