Das Wichtigste in Kürze
Beim Wechsel ändert sich nur, wer dir den Strom verkauft und die Rechnung schickt. Leitung, Zähler und Netzbetreiber bleiben gleich. Niemand muss dafür in deine Wohnung.
In fünf Schritten zum neuen Anbieter
- Unterlagen suchen. Auf der letzten Jahresabrechnung stehen Jahresverbrauch, Zählernummer und Marktlokations-ID, die Nummer deiner Lieferstelle. Im Vertrag findest du Laufzeit und Kündigungsfrist.
- Frist prüfen. In der Grundversorgung kannst du jederzeit mit 2 Wochen Frist kündigen. Sonderverträge ab dem 1.3.2022 sind nach der Erstlaufzeit mit höchstens 1 Monat Frist kündbar. Ältere Verträge können sich noch um bis zu 12 Monate verlängern.
- Tarife vergleichen. Rechne mit deinem echten Verbrauch. Vergleiche den Preis im 1. und im 2. Jahr, also mit und ohne Bonus.
- Neuen Vertrag abschließen. Gib Zählernummer, Lieferadresse und deinen bisherigen Anbieter an. Der neue Anbieter kündigt in der Regel für dich beim alten. Online geschlossene Verträge kannst du 14 Tage lang widerrufen.
- Zähler ablesen. Lies am Wechseltag den Zählerstand ab und fotografiere ihn. Gib ihn beiden Anbietern durch. So kannst du die Schlussrechnung prüfen.
Bei einem Sondervertrag muss der alte Anbieter deine Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen. Eine Lücke in der Versorgung entsteht nicht. Notfalls liefert der Grundversorger vorübergehend.
Seit 6.6.2025 ist der technische Wechsel beim Strom an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. An deiner Kündigungsfrist ändert das nichts.
Nie wieder eine Frist verpassen
Der Fristen-Wecker rechnet aus, bis wann deine Kündigung ankommen muss, und legt dir die Erinnerung in den Kalender.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter den Preis, darfst du ohne Frist zum Tag der Preisänderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Das gilt auch während der Mindestlaufzeit. Der Anbieter muss dich bei einem Sondervertrag spätestens 1 Monat vorher informieren, in der Grundversorgung 6 Wochen vorher.
Kündige in diesem Fall am besten selbst, dann hast du die Frist in der Hand. Schick die Kündigung so, dass du den Zugang belegen kannst: per E-Mail mit Eingangsbestätigung oder per Einschreiben.
Schließ gleichzeitig einen neuen Vertrag ab. Endet der alte Vertrag, bevor der neue beginnt, beliefert dich übergangsweise der Grundversorger. Das ist meist teurer.
Musterbrief: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung
Umzug: Kündigen mit 6 Wochen Frist
Ziehst du um, darfst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt 6 Wochen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Kündigung kann zum Auszugstag oder zu einem späteren Tag wirken. Gib dabei deine neue Adresse oder die Marktlokations-ID der neuen Wohnung an.
Es gibt eine Ausnahme. Dein bisheriger Anbieter kann dir innerhalb von 2 Wochen anbieten, dich an der neuen Adresse weiter zu beliefern. Das muss zu den bisherigen Bedingungen sein. Ist die Lieferung dort möglich, wird deine Kündigung nicht wirksam.
Diese Regel gilt für Sonderverträge. Die Grundversorgung kannst du ohnehin jederzeit mit 2 Wochen Frist kündigen.
Lies beim Auszug und beim Einzug den Zähler ab und mach Fotos. Meldest du dich in der neuen Wohnung nicht an, beliefert dich dort zunächst der Grundversorger.
Bonus- und Vorkasse-Fallen
- Bonus erst nach 12 Monaten: Viele Neukundenboni werden erst nach einem vollen Jahr Belieferung gezahlt oder verrechnet. Kündigst du vorher, ist der Bonus oft weg.
- Teures 2. Jahr: Der Bonus gilt meist nur im 1. Jahr. Danach kann der Tarif teurer sein als andere. Notiere dir das Vertragsende.
- Vorkasse und Kaution: Zahl nicht das ganze Jahr im Voraus und hinterlege keine Kaution. Geht der Anbieter pleite, ist das Geld oft verloren. Vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen werden bei Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung fällig (§ 41b Abs. 3 EnWG).
- Pakettarife: Du kaufst eine feste Menge kWh. Mehrverbrauch kostet oft viel. Nicht genutzte kWh bekommst du meist nicht erstattet.
- Eingeschränkte Preisgarantie: Sie umfasst meist nicht Steuern, Abgaben und Netzentgelte. Dieser Teil des Preises kann trotzdem steigen.
Faustregel der Verbraucherzentralen: Laufzeit höchstens 12 Monate, Kündigungsfrist höchstens 1 Monat, Preisgarantie über die ganze Laufzeit, keine Vorkasse, keine Kaution, kein Pakettarif.
Wenn dein Anbieter pleitegeht
Auch dann bleibt dein Strom an. Kann ein Anbieter nicht mehr liefern, springt der Grundversorger ein. Das heißt Ersatzversorgung (§ 38 EnWG). Du musst dafür nichts unterschreiben.
- Zähler ablesen: Notiere den Zählerstand am letzten Liefertag des alten Anbieters und mach ein Foto.
- Schnell neu abschließen: Die Ersatzversorgung endet, sobald ein neuer Vertrag beginnt, spätestens nach 3 Monaten. Ihre Preise können höher sein als in der Grundversorgung.
- Zahlungen stoppen: Liefert der alte Anbieter nicht mehr, zahl ihm keine Abschläge mehr. Widerrufe bei Bedarf das Lastschriftmandat.
- Forderungen anmelden: Ein Guthaben meldest du im Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter an. Oft bekommst du nur einen Teil zurück.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel?
Das hängt vor allem von deiner Kündigungsfrist ab. Technisch ist der Wechsel seit 6.6.2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Den genauen Lieferbeginn nennt dir der neue Anbieter.
Kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug kündigen?
Ja. Einen Sondervertrag darfst du mit 6 Wochen Frist kündigen, zum Auszug oder später. Ausnahme: Der Anbieter bietet dir innerhalb von 2 Wochen an, die neue Wohnung zu den alten Bedingungen zu beliefern. Ist das dort möglich, bleibt der Vertrag bestehen.
Brauche ich für den Wechsel einen neuen Stromzähler?
Nein. Der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber und bleibt, wo er ist. Du gibst dem neuen Anbieter nur die Zählernummer und den Zählerstand am Wechseltag.
Bis wann muss ich nach einer Preiserhöhung kündigen?
Du darfst ohne Frist zum Tag der Preisänderung kündigen. Schick die Kündigung am besten gleich nach der Mitteilung ab. Dann kommt sie sicher vor diesem Tag an.
Wer kündigt meinen alten Stromvertrag?
In der Regel der neue Anbieter. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder bei einem Umzug kündigst du am besten selbst.
Bekomme ich Strom, wenn der neue Anbieter zu spät liefert?
Ja. Dann liefert der Grundversorger übergangsweise. Das ist meist teurer. Frag deshalb beim neuen Anbieter nach, wann die Lieferung beginnt.
Stand: 07.10.2026. Volsaro gibt allgemeine Informationen und berät nicht zu einzelnen Verträgen. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. So vergleichen wir · Fehler gefunden? Schreib uns.