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Ratgeber · Internet

Internet zu langsam: deine Rechte

Kommt bei dir dauerhaft deutlich weniger an, als im Vertrag steht, musst du das nicht hinnehmen. Hier steht, wie du die Abweichung nachweist, was du verlangen kannst und welche Entschädigung bei Ausfällen gilt.

Stand 07.10.20265 Min. LesezeitVolsaro-Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

KostenlosNachweis mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur
Ab Tag 3Entschädigung bei vollständigem Ausfall nach der Störungsmeldung
1 ArbeitstagLängste erlaubte Unterbrechung beim Anbieterwechsel

Seit Dezember 2021 hast du klare Rechte, wenn dein Internet zu Hause zu langsam ist. Sie stehen im Telekommunikationsgesetz (TKG). Entscheidend ist eine Messung nach festen Regeln. Ein einzelner Speedtest im Browser reicht als Nachweis nicht.

Erst selbst prüfen: WLAN, Kabel, Router

Nicht immer liegt es an der Leitung. Prüfe diese Punkte, bevor du dich beim Anbieter beschwerst:

  • LAN statt WLAN: Schließ einen Computer per LAN-Kabel direkt an den Router an und miss dort. WLAN wird durch Wände, Entfernung und Nachbarnetze langsamer.
  • Router neu starten: Trenn den Router kurz vom Strom. Prüfe danach, ob ein Update bereitsteht.
  • Standort: Stell den Router frei und erhöht auf, nicht in einen Schrank oder hinter Metall.
  • Andere Geräte: Große Downloads, Updates oder Streams auf anderen Geräten bremsen die Messung. Schalte sie vorher ab.
  • Alte Technik: Ältere Computer, Netzwerkkarten oder Kabel schaffen hohe Geschwindigkeiten manchmal nicht.

Ist es per LAN-Kabel schnell und nur im WLAN langsam, liegt das Problem in deinem Heimnetz. Ein besserer Standort, ein neuer Router oder ein WLAN-Verstärker kann helfen. Gehört der Router dem Anbieter, frag dort nach einem Austausch.

Messen mit der Breitbandmessung

Den Nachweis führst du mit der kostenlosen Desktop-App der Bundesnetzagentur. Du findest sie auf der Seite der Breitbandmessung (breitbandmessung.de). So läuft es ab:

  1. Vertragswerte heraussuchen. Im Vertrag und in der Vertragszusammenfassung stehen drei Werte: die maximale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die minimale Geschwindigkeit. Sie gelten jeweils für Download und Upload.
  2. App installieren. Lade die Desktop-App auf einen Computer. Verbinde ihn per LAN-Kabel mit dem Router.
  3. Messkampagne durchführen. Du misst mehrmals an verschiedenen Tagen. Die App gibt vor, wie oft und in welchen Abständen. Halte dich genau daran, sonst zählt die Messung nicht.
  4. Protokoll speichern. Am Ende erstellt die App ein Messprotokoll. Es zeigt, ob eine erhebliche Abweichung vorliegt. Speichere es gut, denn es ist dein Beweis.

Die drei Werte im Vertrag

  • Maximale Geschwindigkeit: der Höchstwert, den dein Anschluss erreichen kann.
  • Normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit: der Wert, den du die meiste Zeit bekommen solltest.
  • Minimale Geschwindigkeit: der Wert, den der Anbieter dir mindestens zusagt.

Mehr dazu erklärt die Bundesnetzagentur auf ihrer Seite zur Internetgeschwindigkeit.

Mindern oder fristlos kündigen

Zeigt die Messung erhebliche, dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen, hast du zwei Möglichkeiten (§ 57 Abs. 4 TKG):

  • Mindern: Du zahlst weniger. Das Entgelt sinkt im gleichen Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vereinbarten abweicht. Das gilt, bis der Anbieter nachweist, dass er wieder die vereinbarte Leistung erbringt.
  • Fristlos kündigen: Du beendest den Vertrag ohne Kündigungsfrist, auch während der Mindestlaufzeit.

Schick dem Anbieter zuerst das Messprotokoll und setz ihm eine Frist, das Problem zu beheben. Er kann dann nachbessern, etwa mit einem Technikertermin. Bleibt es langsam, minderst du oder kündigst. So bist du auf der sicheren Seite.

Nie wieder eine Frist verpassen

Der Fristen-Wecker rechnet aus, bis wann deine Kündigung ankommen muss, und legt dir die Erinnerung in den Kalender.

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Musterbrief an deinen Anbieter

Mit diesem Brief forderst du den Anbieter auf, die vereinbarte Leistung zu liefern. Gleichzeitig kündigst du Minderung oder Kündigung an. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern.

[Dein Vorname und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Name des Anbieters] [Anschrift oder E-Mail-Adresse des Anbieters] [Ort], [Datum] Zu langsamer Internetanschluss – Aufforderung zur Abhilfe Kundennummer: [Kundennummer] Anschluss: [Rufnummer oder Anschlusskennung] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Messungen mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur vom [Datum] bis [Datum] zeigen eine erhebliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit. Das Messprotokoll liegt bei. Bitte erbringen Sie bis zum [Datum, etwa 2 Wochen später] die vereinbarte Leistung. Andernfalls werde ich nach § 57 Abs. 4 TKG das monatliche Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] Anlage: Messprotokoll der Breitbandmessung

Wichtig: Kürze die Zahlung nicht ohne gültiges Messprotokoll. Sonst kann es Streit und Mahnungen geben. Bewahre Protokoll, Brief und Zugangsnachweis zusammen auf.

Störung: Entschädigung bei Ausfall

Fällt dein Internet ganz aus, melde die Störung sofort beim Anbieter. Notiere Datum und Uhrzeit und lass dir eine Ticketnummer geben. Der Anbieter muss den Eingang deiner Meldung dokumentieren.

Die Störung muss er unverzüglich und kostenlos beheben (§ 58 TKG). Schafft er das nicht innerhalb eines Kalendertages, muss er dich informieren, was er unternimmt.

FallEntschädigung
Vollständiger Ausfall, 3. und 4. Tag nach der Störungsmeldung5 € oder 10 % des Monatsentgelts je Tag
Vollständiger Ausfall ab dem 5. Tag10 € oder 20 % des Monatsentgelts je Tag
Techniker versäumt einen vereinbarten Termin10 € oder 20 % des Monatsentgelts je Termin

Es gilt jeweils der höhere Betrag. Keine Entschädigung gibt es, wenn du die Störung selbst zu verantworten hast, und bei höherer Gewalt.

Ausfall beim Anbieterwechsel

Wechselst du den Anbieter, darf dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfallen (§ 59 TKG). Der alte Anbieter muss dich so lange weiter versorgen, bis der neue übernimmt. Ist dein Vertrag dabei schon beendet, zahlst du für diese Zeit nur die Hälfte der vereinbarten Entgelte für den Anschluss. Das gilt nicht, wenn du die Verzögerung selbst verursacht hast.

Dauert die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag, steht dir eine Entschädigung zu. Für jeden weiteren Arbeitstag sind es 10 € oder 20 % des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist.

Häufige Fragen

Wie weise ich nach, dass mein Internet zu langsam ist?

Mit der kostenlosen Desktop-App der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Du misst per LAN-Kabel mehrmals an verschiedenen Tagen nach den Vorgaben der App. Das Messprotokoll ist dein Nachweis.

Wie viel darf ich bei zu langsamem Internet mindern?

Das Entgelt sinkt im gleichen Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vereinbarten abweicht. Einen festen Betrag gibt es nicht.

Kann ich wegen zu langsamem Internet fristlos kündigen?

Ja, wenn die Messung eine erhebliche Abweichung zeigt. Gib dem Anbieter vorher mit einer Frist die Chance, das Problem zu beheben.

Gilt das auch für mobiles Internet?

Für Mobilfunk gelten andere Regeln als für den Anschluss zu Hause. Dieser Ratgeber beschreibt Internet zu Hause über DSL, Kabel oder Glasfaser. Bei Problemen mit dem Handynetz hilft dir die Bundesnetzagentur weiter.

Was kann ich tun, wenn mein Anbieter nicht reagiert?

Du kannst einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur stellen. Auch die Verbraucherzentralen helfen weiter.

Stand: 07.10.2026. Volsaro gibt allgemeine Informationen und berät nicht zu einzelnen Verträgen. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. So vergleichen wir · Fehler gefunden? Schreib uns.