Das Wichtigste in Kürze
Verpasst du eine Kündigungsfrist, läuft dein Vertrag weiter, und du zahlst weiter. Viele Verträge, die seit dem 1.3.2022 geschlossen wurden, kannst du nach der ersten Laufzeit jeden Monat kündigen. Ältere Verträge können sich dagegen noch um bis zu 12 Monate verlängern. Ein Blick in deine Unterlagen lohnt sich also.
Die Fristen in einer Tabelle
Die Tabelle zeigt die Regeln für Verbraucher. Was genau für dich gilt, steht in deinem Vertrag. Er darf für dich aber nicht schlechter sein als das Gesetz. Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht, außerhalb der normalen Frist zu kündigen.
| Vertragsart | Übliche Frist | Sonderkündigung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Strom und Gas (Sondervertrag) | Erste Laufzeit höchstens 24 Monate, danach jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist (Verträge ab 1.3.2022) | Bei Preiserhöhung ohne Frist zum Tag der Änderung | Der neue Anbieter kündigt meist für dich. Die Versorgung läuft ohne Lücke weiter. |
| Strom und Gas (Grundversorgung) | Jederzeit mit 2 Wochen Frist | Nicht nötig | Der Standardtarif des örtlichen Versorgers ist meist teurer als ein Sondervertrag. |
| DSL, Kabel, Glasfaser | Mindestlaufzeit höchstens 24 Monate, danach jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist | Bei einseitiger Vertragsänderung, bei Umzug ohne Versorgung am neuen Ort, bei viel zu langsamem Internet | Die Frist zum Ende der Mindestlaufzeit steht im Vertrag. |
| Handyvertrag | Mindestlaufzeit höchstens 24 Monate, danach jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist | Bei einseitiger Vertragsänderung, etwa einer Preiserhöhung | Deine Rufnummer kannst du kostenlos mitnehmen. |
| Kfz-Versicherung | 1 Monat vor Ende des Versicherungsjahres, meist bis 30.11. | Bei Beitragserhöhung, nach einem Schaden, beim Verkauf des Autos | Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du mit. |
| Andere Versicherungen | Meist 3 Monate vor Ablauf; mehr ist nicht erlaubt | Bei Beitragserhöhung ohne mehr Leistung, nach einem Schaden bei Hausrat, Wohngebäude und Haftpflicht | Die Regel mit 1 Monat gilt hier nicht. Verträge über mehr als 3 Jahre sind zum Ende des 3. Jahres kündbar. |
| Girokonto | Jederzeit; vereinbart werden darf höchstens 1 Monat | Nicht nötig | Die neue Bank hilft beim Umzug des Kontos (Kontowechselhilfe). |
| Fitnessstudio | Erste Laufzeit höchstens 24 Monate, danach jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist (Verträge ab 1.3.2022) | Aus wichtigem Grund, etwa wenn du wegen Krankheit länger nicht trainieren kannst (Attest). Ein Umzug reicht meist nicht. | Ältere Verträge können sich noch um bis zu 12 Monate verlängern. |
| Zeitschrift, Zeitung | Erste Laufzeit höchstens 24 Monate, danach jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist (Verträge ab 1.3.2022) | Bei Preiserhöhung die Bedingungen prüfen | Probe-Abos gehen oft automatisch in ein bezahltes Abo über. |
| Streaming, Online-Abos | Meist monatlich zum Ende des bezahlten Zeitraums | Meist nicht nötig | Kündigungsbutton nutzen. Abos aus einem App-Store kündigst du dort. |
| Mietwohnung | 3 Monate; die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats ankommen | Zum Beispiel nach bestimmten Mieterhöhungen | Nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail reicht nicht. |
Fristen richtig berechnen
Eine Kündigungsfrist zählt rückwärts vom Vertragsende. Deine Kündigung muss beim Anbieter sein, bevor die Frist beginnt. Das nennt man Zugang. Wann du sie abgeschickt hast, spielt keine Rolle.
| Regel im Vertrag | Vertragsende | Kündigung muss ankommen bis |
|---|---|---|
| 1 Monat zum 31.12. | 31.12. | 30.11. |
| 3 Monate zum Vertragsende | 31.12. | 30.9. |
| 3 Monate zum Vertragsende | 31.5. | 28.2., im Schaltjahr 29.2. |
| Jederzeit mit 1 Monat Frist | 10.5. | 10.4. |
| Mietwohnung, 3 Monate | 31.5. | 3. Werktag im März |
- Wochenende und Feiertage: Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Kündigungsfrist in der Regel nicht.
- Puffer einplanen: Schick deine Kündigung mindestens eine Woche vor Fristende ab. Ein Brief kann mehrere Tage unterwegs sein.
- Vertragsende prüfen: Das genaue Datum steht in der Vertragsbestätigung, auf der Rechnung oder in deinem Kundenkonto.
Nie wieder eine Frist verpassen
Der Fristen-Wecker rechnet aus, bis wann deine Kündigung ankommen muss, und legt dir die Erinnerung in den Kalender.
So beweist du den Zugang
Im Streit musst du beweisen, dass deine Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Diese Wege helfen dir:
- Kündigungsbutton: Hast du online abgeschlossen, muss der Anbieter seit 1.7.2022 eine Kündigung über seine Website anbieten. Nach dem Klick muss er dir den Eingang sofort bestätigen, zum Beispiel per E-Mail. Speichere diese Bestätigung.
- E-Mail: Bitte ausdrücklich um eine Eingangsbestätigung. Kommt keine, frag nach. Heb die gesendete E-Mail auf.
- Fax: Heb den Sendebericht mit Datum, Uhrzeit und Empfängernummer auf.
- Einschreiben: Ein Einwurf-Einschreiben belegt, dass der Brief in den Briefkasten des Anbieters kam. Beim Einschreiben mit Übergabe muss jemand den Brief annehmen. Holt ihn niemand ab, gilt er meist als nicht angekommen.
- Persönlich abgeben: Lass dir den Empfang auf einer Kopie mit Datum bestätigen oder nimm eine Zeugin oder einen Zeugen mit.
Textform oder Schriftform?
| Form | Was das heißt | Wann sie gilt |
|---|---|---|
| Textform | Eine lesbare Erklärung mit deinem Namen, zum Beispiel E-Mail, Fax oder Brief. Eine Unterschrift ist nicht nötig. | Bei den meisten Verbraucherverträgen seit 1.10.2016. Mehr dürfen die Geschäftsbedingungen nicht verlangen. |
| Schriftform | Ein Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift | Vom Gesetz vorgeschrieben zum Beispiel bei der Kündigung einer Mietwohnung (§ 568 BGB). E-Mail und Fax reichen dann nicht. |
Verlangt ein älterer Vertrag von vor dem 1.10.2016 die Schriftform, schick zur Sicherheit einen unterschriebenen Brief. Bei einer Mietwohnung gilt: Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle unterschreiben.
Verträge vor und nach dem 1.3.2022
Seit dem 1.3.2022 gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Es betrifft zum Beispiel Strom- und Gas-Sonderverträge, Fitnessstudios und Zeitschriften-Abos. Entscheidend ist, wann du den Vertrag geschlossen hast.
| Regel | Abschluss vor dem 1.3.2022 | Abschluss ab dem 1.3.2022 |
|---|---|---|
| Erste Laufzeit | höchstens 24 Monate | höchstens 24 Monate |
| Frist zum Ende der ersten Laufzeit | bis zu 3 Monate | höchstens 1 Monat |
| Automatische Verlängerung | um bis zu 12 Monate | nur auf unbestimmte Zeit, dann jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist kündbar |
Für Versicherungen gelten diese Regeln nicht. Für Telefon- und Internetverträge gibt es ähnliche Regeln schon seit dem 1.12.2021 im Telekommunikationsgesetz.
Sonderkündigungsrechte
Bei bestimmten Anlässen kommst du früher aus einem Vertrag. Die wichtigsten Fälle:
Preiserhöhung
- Strom und Gas: Du kannst ohne Frist zum Tag der Preisänderung kündigen. Außerhalb der Grundversorgung muss der Anbieter dich spätestens 1 Monat vorher informieren, in der Grundversorgung 6 Wochen vorher.
- Handy und Internet: Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu deinem Nachteil, zum Beispiel beim Preis, darfst du ohne Kosten kündigen. Dafür hast du 3 Monate ab Zugang der Mitteilung Zeit.
- Versicherungen: Steigt der Beitrag ohne mehr Leistung, kannst du innerhalb von 1 Monat nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Umzug
Kann dein Internetanbieter am neuen Wohnort nicht liefern, darfst du mit 1 Monat Frist kündigen. Kann er liefern, läuft der Vertrag ohne neue Mindestlaufzeit weiter. Bei Strom und Gas kannst du nach einem Umzug ebenfalls vorzeitig kündigen. Das gilt nicht, wenn der Anbieter dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen beliefert. Beim Fitnessstudio reicht ein Umzug meist nicht.
Tod des Vertragspartners
Verträge enden mit dem Tod meist nicht automatisch. Sie gehen auf die Erben über. Informiere die Anbieter deshalb schnell und schick eine Kopie der Sterbeurkunde. Für Mietverträge gibt es dann ein besonderes Kündigungsrecht. Lass dich im Zweifel bei einer Verbraucherzentrale oder einem Mieterverein beraten.
Musterkündigung für deinen Vertrag
Diese Vorlage passt für die meisten Verträge. Ergänze Kunden- und Vertragsnummer, damit der Anbieter dich schnell findet.
Mietwohnung: Druck die Kündigung aus und unterschreib sie eigenhändig. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, unterschreiben alle. Eine E-Mail oder ein Fax ist hier unwirksam.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?
Zähl vom Vertragsende rückwärts. Bei „1 Monat zum 31.12.“ muss die Kündigung spätestens am 30.11. ankommen. Bei „3 Monate zum 31.12.“ ist es der 30.9. Entscheidend ist der Zugang beim Anbieter, nicht das Absenden.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Bei den meisten Verträgen seit Oktober 2016 ja, weil die Textform reicht. Bitte um eine Eingangsbestätigung und heb sie auf. Für die Kündigung einer Mietwohnung reicht eine E-Mail nicht.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasst habe?
Dann läuft der Vertrag weiter. Hast du ihn ab dem 1.3.2022 geschlossen, kannst du danach meist jederzeit mit höchstens 1 Monat Frist kündigen. Das gilt nicht für Versicherungen. Ältere Verträge können sich noch um bis zu 12 Monate verlängern.
Muss der Anbieter meine Kündigung bestätigen?
Kündigst du über den Kündigungsbutton, muss er den Eingang sofort bestätigen. Bei anderen Wegen bitte ausdrücklich um eine Bestätigung. Kommt keine, frag nach und heb deinen Nachweis auf.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?
Für Mieter sind es 3 Monate (§ 573c BGB). Kommt die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats an, endet der Mietvertrag am Ende des übernächsten Monats. Sie muss eigenhändig unterschrieben sein. Anders kann es sein, wenn dein Vertrag befristet ist oder einen Kündigungsverzicht enthält.
Gilt die Frist von 1 Monat auch für Versicherungen?
Nein, Versicherungen sind von dieser Regel ausgenommen. Üblich sind 3 Monate vor Ablauf, bei der Kfz-Versicherung meist 1 Monat. Steigt der Beitrag ohne mehr Leistung, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Stand: 07.10.2026. Volsaro gibt allgemeine Informationen und berät nicht zu einzelnen Verträgen. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. So vergleichen wir · Fehler gefunden? Schreib uns.