Das Wichtigste in Kürze
Deine Rechte stehen in der EU-Verordnung 261/2004, der Fluggastrechte-Verordnung. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten, egal mit welcher Airline. Für Flüge in die EU gilt sie, wenn eine Airline aus der EU fliegt. Island, Norwegen und die Schweiz zählen dabei wie EU-Länder.
Deine Forderung richtest du an die Airline, die den Flug durchgeführt hat (ausführende Fluggesellschaft). Das gilt auch, wenn du über ein Reiseportal oder als Pauschalreise gebucht hast. Tipps zum Buchen findest du auf der Seite Reise.
Wann es Geld gibt
Eine Ausgleichszahlung, also eine Entschädigung in Geld, bekommst du in drei Fällen:
- Verspätung: Du kommst mindestens 3 Stunden später als geplant am Ziel an.
- Annullierung: Die Airline sagt den Flug ab und informiert dich weniger als 14 Tage vor dem Abflug. Bietet sie dir rechtzeitig einen passenden Ersatzflug an, kann der Anspruch entfallen.
- Nichtbeförderung: Du darfst nicht mitfliegen, obwohl du rechtzeitig da warst, zum Beispiel weil der Flug überbucht ist.
| Flugstrecke | Ausgleich pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| innerhalb der EU über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| andere Flüge über 3.500 km | 600 € |
Die Entfernung wird in Luftlinie gemessen. Bei Umsteigeverbindungen mit einer gemeinsamen Buchung zählt die Verspätung am Endziel. Du brauchst eine bestätigte Buchung. Bei Verspätung und Nichtbeförderung musst du außerdem rechtzeitig zum Check-in da gewesen sein. Bringt dich ein Ersatzflug nur wenig später ans Ziel, darf die Airline den Ausgleich halbieren.
Kein Geld bei außergewöhnlichen Umständen
Die Airline muss keinen Ausgleich zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände den Flug gestört haben. Gemeint sind Ereignisse, die sie auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht verhindern konnte. Beispiele sind Unwetter, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken. Die Airline muss nachweisen, dass ein solcher Umstand vorlag.
Technische Probleme am Flugzeug zählen nach der Rechtsprechung in der Regel nicht dazu. Auch ein Streik der eigenen Beschäftigten einer Airline ist meist kein außergewöhnlicher Umstand. Nennt die Airline nur einen allgemeinen Grund, frag nach Einzelheiten.
Betreuung gibt es trotzdem. Auch bei außergewöhnlichen Umständen muss die Airline dich am Flughafen versorgen. Nur der Ausgleich in Geld entfällt.
Betreuung am Flughafen
Verspätet sich dein Abflug lange oder fällt der Flug aus, muss die Airline dich betreuen. Ab wann das gilt, hängt von der Strecke ab:
| Flugstrecke | Betreuung ab einer Abflugverspätung von |
|---|---|
| bis 1.500 km | 2 Stunden |
| innerhalb der EU über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km | 3 Stunden |
| alle anderen Flüge | 4 Stunden |
- Mahlzeiten und Getränke, passend zur Wartezeit
- Zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe
- Ein Hotelzimmer und die Fahrt dorthin, wenn du übernachten musst
Tipp: Kümmert sich die Airline nicht, kauf dir selbst Essen und Getränke in einem angemessenen Rahmen. Heb alle Belege auf und fordere das Geld danach von der Airline zurück.
Nie wieder eine Frist verpassen
Der Fristen-Wecker rechnet aus, bis wann deine Kündigung ankommen muss, und legt dir die Erinnerung in den Kalender.
Ersatzflug oder Geld zurück
Wird dein Flug annulliert oder wirst du nicht befördert, hast du die Wahl:
- Erstattung. Du bekommst den Ticketpreis zurück. Bist du schon unterwegs, bekommst du auch einen Rückflug zum Startort.
- Ersatzflug so bald wie möglich. Die Airline bringt dich auf anderem Weg zu deinem Ziel.
- Ersatzflug später. Du fliegst zu einem späteren Termin, der dir passt, wenn Plätze frei sind.
Zusätzlich steht dir bei kurzfristiger Annullierung und bei Nichtbeförderung der Ausgleich zu, wenn kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Bei einer Verspätung von mindestens 5 Stunden darfst du außerdem auf den Flug verzichten und dir den Ticketpreis erstatten lassen.
Gepäck verspätet oder beschädigt
Melde Probleme mit deinem Koffer sofort am Flughafen, noch in der Gepäckhalle. Am Schalter für Gepäckermittlung bekommst du eine Schadensanzeige. Bewahre sie gut auf.
Danach musst du dich schriftlich bei der Airline melden. Bei beschädigtem Gepäck hast du dafür 7 Tage Zeit, bei verspätetem Gepäck 21 Tage nach Erhalt. Heb Belege für nötige Ersatzkäufe auf, zum Beispiel für Kleidung und Hygieneartikel.
So forderst du dein Geld selbst
- Beweise sichern. Heb Bordkarte und Buchungsbestätigung auf. Notiere die tatsächliche Ankunftszeit und fotografiere die Anzeigetafel. Frag die Airline nach dem Grund der Störung.
- Airline anschreiben. Nutze das Formular der Airline oder schreib eine E-Mail oder einen Brief. Nenne Flugnummer, Datum, Buchungsnummer und deine Bankverbindung.
- Frist setzen. Gib der Airline 14 Tage Zeit. Einen Gutschein musst du nicht annehmen. Ohne deine Zustimmung muss die Airline in Geld zahlen.
- Schlichtung beantragen. Lehnt die Airline ab oder antwortet sie nicht, wende dich an eine Schlichtungsstelle.
Schlichtung: kostenlos und ohne Anwalt
Zahlt die Airline nicht, musst du nicht gleich vor Gericht. Bei einer Schlichtung vermittelt eine neutrale Stelle zwischen dir und der Airline. Viele Airlines machen bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr mit, die früher söp hieß. Für Verbraucher ist das Verfahren dort kostenlos. Vorher musst du dich selbst bei der Airline beschwert haben.
Macht die Airline dort nicht mit, ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Die Schlichtungsstelle prüft deinen Fall und macht einen Vorschlag zur Einigung. Ob du ihn annimmst, entscheidest du selbst.
Beim Luftfahrt-Bundesamt kannst du Verstöße einer Airline melden. Es kann Bußgelder verhängen, holt dein Geld aber nicht für dich.
Fluggastrechte-Portale
Manche Dienstleister setzen deinen Anspruch für dich durch. Bei Erfolg behalten sie einen Teil der Entschädigung als Provision. Klappt es nicht, zahlst du meist nichts. Lies vorher, wie hoch der Anteil ist und ob weitere Gebühren anfallen.
Selbst fordern und Schlichtung kosten dich nichts. Dafür kümmerst du dich selbst um Schreiben und Fristen.
Verjährung: so lange hast du Zeit
Nach der Verjährung kannst du einen Anspruch nicht mehr durchsetzen. In Deutschland verjähren Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug war. Für einen Flug im Juli 2024 endet sie am 31.12.2027.
Für Flüge aus dem Jahr 2023 läuft die Frist am 31.12.2026 ab. Fordere dein Geld deshalb jetzt und nicht erst im Dezember.
Reform der Fluggastrechte: der Stand
Am 12.6.2026 haben sich die EU-Institutionen auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Sie ist noch nicht formell beschlossen. Die neuen Regeln sollen erst etwa ein Jahr nach dem Inkrafttreten gelten. Bis dahin gilt alles, was in diesem Artikel steht.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?
Ab 3 Stunden Verspätung am Ziel bekommst du je nach Strecke 250 €, 400 € oder 600 € pro Person. Das gilt nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie ein Unwetter die Ursache waren.
Gibt es Geld, wenn mein Flug wegen Streik ausfällt?
Das hängt davon ab, wer streikt. Streiken Beschäftigte der Airline selbst, ist das nach der Rechtsprechung meist kein außergewöhnlicher Umstand. Dann gibt es in der Regel Geld. Bei Streiks anderer, etwa am Flughafen, kann das anders sein.
Muss ich einen Gutschein der Airline annehmen?
Nein. Die Ausgleichszahlung steht dir in Geld zu. Einen Gutschein bekommst du nur, wenn du schriftlich zustimmst.
Gelten die Fluggastrechte auch für Flüge außerhalb der EU?
Ja, wenn der Flug in der EU startet, egal mit welcher Airline. Bei Flügen aus einem Land außerhalb der EU in die EU gelten sie nur, wenn eine Airline aus der EU fliegt.
Wie lange kann ich eine Entschädigung nachfordern?
In Deutschland 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug war. Für Flüge aus dem Jahr 2023 endet die Frist am 31.12.2026.
Brauche ich einen Anwalt, um mein Geld zu bekommen?
Meist nicht. Du kannst die Airline selbst anschreiben und danach kostenlos eine Schlichtung beantragen. Erst wenn das nicht hilft, bleibt der Weg zum Gericht.
Stand: 07.10.2026. Volsaro gibt allgemeine Informationen und berät nicht zu einzelnen Verträgen. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags. So vergleichen wir · Fehler gefunden? Schreib uns.